| Ozonabbauende Kältemittel |
Fluorierte, den Treibhauseffekt fördernde Kältemittel |
| Weltweite Regelungen |
| Montrealer Protokoll |
Kyoto-Protokoll |
| Europäische Regelungen |
| Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 |
Verordnung (EG) Nr. 842/2006 und Ergänzungsverordnungen |
| Nationale Regelungen |
| Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung |
Chemikalien-Klimaschutzverordnung |
| Kältemittelbeispiele |
| R-22, R-123, R-124, R-401A, R402A, R-403B, R-408A, R-409A, R-412A |
R-23, R-134a, R-227, R404A, R-407C, R-410A, R-422D, R-507 |
| Ausstieg |
- Verbot der Verwendung von Neuware seit 1.1.2010
- Allgemeines Verwendungsverbot ab 1.1.2015
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- in der stationären Kältetechnik kein Ausstieg vorgesehen
- Ausstieg R-134a in Pkw-Klimaanlagen ab 1.1.2011 (Richtlinie 2006/40/EG)
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| Prüfung auf Dichtheit |
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Anlagen ab 3 kg Füllgewicht (ab 6 kg hermetisch) mindestens 1-mal jährlich
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Anlagen ab 30 kg Füllgewicht mindestens 1-mal halbjährlich
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Anlagen ab 300 kg Füllgewicht mindestens 1-mal vierteljährlich
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- Anlagen ab 3 kg Füllgewicht (ab 6 kg hermetisch) 1-mal jährlich
- Anlagen ab 30 kg Füllgewicht 1-mal halbjährlich, mit Leckage-Erkennung 1-mal jährlich
- Anlagen ab 300 kg Füllgewicht 1-mal vierteljährlich, mit Leckage-Erkennung 1-mal halbjährlich
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| Rückgewinnung |
| Dei Betreiber sind verantwortlich, dafür zu sorgen, dass die geregelten Stoffe ordnungsgemäß zurückgewonnen werden, um deren Recycling, Aufarbeitung oder Zerstörung sicherzustellen. Über die zurückgewonnen Mengen sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen. |
| Ausbildung und Zertifizierung |
- Abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagenbauer/in
- Staatlich geprüfte/r Techniker/in in Fachrichtung Kälteanlagentechnik
- Ingenieur/in nach einem Studium, in dem Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden
- eine zur jeweiligen Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung sowie Teilnahme an einer von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung
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Zertifizierung nach Kategorien:
- Kategorie I: alle Tätigkeiten
- Kategorie II: Dichtheitskontrolle ohne Einschränkung, andere Tätigkeiten bis 3kg Füllgewicht (6 kg hermetisch)
- Kategorie III: Rückgewinnung bis 3kg Füllgewicht (6 kg hermetisch)
- Kategorie IV: Dichtheitskontrolle
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