
Bewahren und veredeln: Lebensmittelgase der Marke Protadur®
Ganz schön definiert.
»Alle Stoffe, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie von Menschen aufgenommen werden, sind Lebensmittel. Zu Lebensmitteln gehören auch alle Stoffe, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugefügt werden." (Verordnung 178/2002/EG - Auszug).
Gase, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind also per Definition Lebensmittelzusatzstoffe und unterliegen einem umfangreichen Vorgabenkatalog aus Gesetzen und Verordnungen sowie branchenspezifischen Auflagen.
Ganz schön konsequent.
Mit der Marke Protadur® hat die Westfalen AG eine Produkt- und Systemlinie entwickelt, die speziell für die Lebensmittelindustrie umfangreiche Sicherheiten bietet:
- Gase der Protadur®-Familie entsprechen hinsichtlich Zulassung, Spezifikation und Herstellung sämtlichen EU-weit verbindlichen Verordnungen für Lebensmittel und deren Zusatzstoffe
- Protadur®-Gase erfüllen darüber hinaus weitergehende branchentypische Regelwerke (z. B. EIGA/ISBT)
- Protadur® umfasst als ganzheitlicher Markenkomplex auch das versorgungstechnische Equipment: Gasflaschen, Ventile, Straßentankwagen, Speichertanks, Mess-, Steuer- und Regeleinheiten unterliegen sorgfältigen Kontrollen
- Protadur®-Lebensmittelgase sind über die gesamte Versorgungskette bis zum Übergabepunkt beim Anwender zuverlässig vor Kontamination geschützt
- Protadur® ist in ein HACCP-Konzept (Hazard Analysis of Critical Control Points) eingebunden und unterliegt einem engmaschigen Netz von Kontrollpunkten. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Protadur®-Lebensmittelgase ist jederzeit sichergestellt.
Ganz schön vielseitig.
Ob in Reinform oder als sorgfältig abgestimmtes Gemisch - die Produkte der Protadur®-Reihe decken alle Anwendungen der Lebensmittelindustrie ab.
Frosten, Härten, Verpacken, Carbonisieren, Hydrieren, Vorspannen, Aufschäumen, ... - Protadur® bietet für jede Anwendung das perfekte Lebensmittelgas.

