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Ohne Gesetz keine Nahrung.

Lebensmittelgase unterliegen einem umfangreichen Vorgabenkatalog. Mit der Produktreihe Protadur® trägt die Westfalen AG sowohl den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch den Bedürfnissen der Anwender und Verbraucher Rechnung.

Zulassung

Für die Zulassung von Lebensmittelgasen gelten folgende Regelwerke:

Spezifikation

Für die Spezifikation von Lebensmittelgasen gelten folgende Regelwerke:

Herstellung

Für die Herstellung von Lebensmittelgasen gelten folgende Regelwerke:

Meldung der Herstellbetriebe - Lebensmittelhygiene

Die Herstellbetriebe der Westfalen AG sind gemäß EU-Verordnung 852/2004/EG über Lebensmittelhygiene den zuständigen Behörden gemeldet.

Verpackung

Glas-Gabel-Symbol

Die EU-Verordnung 1935/2004/EG schreibt vor, dass Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, hierfür geeignet sein und mit dem sogenannten »Glas-Gabel-Symbol« gekennzeichnet werden müssen. Die Westfalen AG hält für Lebensmittelgase einen separaten Behälterpark vor, kennzeichnet Flaschen über die Halsbanderole und Tankanlagen mit einem separaten Aufkleber.

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