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Die Rücknahme gebrauchter Kältemittel.

Gebrauchte Kältemittel sind Gemische aus Kältemittel und Kältemaschinenöl, die bei der Entsorgung, Umrüstung und Reparatur von Anlagen anfallen.

Ziel des Rücknahmesystems der Westfalen AG ist die Schonung natürlicher Ressourcen durch die Wiederaufarbeitung gebrauchter Kältemittel auf Basis der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Rücknahme erfolgt in speziell gekennzeichneten Gebinden. Bei entsprechender Spezifikation werden die gebrauchten Kältemittel in unserem Werk in Münster- Gremmendorf wieder aufgearbeitet. Die Qualität dieser Kältemittel entspricht nach erfolgter Aufarbeitung derjenigen von Neuware gemäß der DIN 8960.

Stoffe, die diesem Prozess nicht zugeführt werden können oder sortenunreine Ware werden durch Hochtemperaturspaltung zerstört. Dabei lassen sich Chemikalien gewinnen, die wiederum in der Industrie wirtschaftlich genutzt werden.

Alles, was Recht ist.

Die gesetzliche Grundlage bei der Rücknahme von gebrauchten Kältemitteln bildet im Wesentlichen das deutsche Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG).

Das Abfallrecht fordert, dass Abfälle

Da bei Kältemitteln aufgrund der Produkteigenschaften die Gewinnung von Energie ausscheidet, wird eine stoffliche Verwertung vorgenommen.

Im deutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind darüber hinaus auch alle Maßnahmen zur Bereitstellung, Sammlung, Beförderung, Lagerung und Behandlung der zu verwertenden Abfälle geregelt.

Darauf können Sie vertrauen: Unsere Nehmerqualitäten.

Die Westfalen AG unterstützt Kältemittelanwender durch ein seit Jahren bewährtes Rücknahmesystem.

Gebrauchte Kältemittel werden im Fachbetrieb in eigens dafür vorgesehene Gebinde für Abfall zur Verwertung gefüllt, wobei eine unterschiedliche Farbgebung die klare optische Trennung von Flaschen für gebrauchte Kältemittel und Flaschen für Neuware ermöglicht. Nach der EN 378-1-4 dürfen unterschiedliche Kältemittel nicht vermischt werden sondern müssen in unterschiedlichen Behältern aufbewahrt werden. Desweiteren dürfen Kältemittel nicht in Behälter gefüllt werden, die ein anderes oder ein nicht bekanntes Kältemittel enthalten.

Bei der Rücknahme solcher gebrauchter Kältemittel erstellt die Westfalen AG einen Übernahmeschein, der neben der Abfallbezeichnung u.a. auch die Abfallschlüsselnummer (EAK/ASN) nach dem Europäischen Abfallkatalog enthält:

Dieser Übernahmeschein dient dem Fachbetrieb als Nachweis für die ordnungsgemäße Verwertung der Stoffe.

Zurück auf Start.

Oberstes Prinzip für die umweltschonende Rückführung in den Kältemittel- Kreislauf ist die mindestens 99- prozentige Sortenreinheit der aufzuarbeitenden Kältemittel. Darin dürfen maximal fünf Prozent Öl sowie nur geringe Verunreinigungen durch Fremdgase, Feuchtigkeit und Säure enthalten sein.

Aus diesem Grund wird nach dem Wiegen und Erfassen der Ware auf der Basis modernster Methoden eine Analyse des Rücknahmeprodukts durchgeführt.

Entsprechen die ermittelten Werte den Vorgaben zur Wiederaufarbeitung, wird eine stationäre Rückgewinnungsanlage eingesetzt, in der durch verschiedene Absorptions- und Verbundfiltersysteme die Reinigung von Öl, Säuren und Feuchtigkeit vorgenommen wird. Das gereinigte Produkt entspricht den Anforderungen der DIN 8960 an Kältemittel.

Sinnvolle Resteverwertung.

Eine verhältnismäßig geringe Menge der zurückgenommenen Kältemittel kann nicht wiederaufgearbeitet werden, weil sie sortenunrein ist oder eine Reinigung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertreten wäre.

Solche sortenunreinen Kältemittel übergibt die Westfalen AG an ein anerkanntes Fachunternehmen der Versorgungswirtschaft, mit dem seit Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit besteht. Anschließend werden die sortenunreinen Kältemittel durch Hochtemperaturspaltung vernichtet. Die dabei gewonnenen Stoffe Flusssäure und Salzsäure werden einer Nutzung in der chemischen Industrie zugeführt.

Und so siehts aus:

 

Der immer größer werdende Bedarf an ressourcenschonenden, erfolgreichen Konzepten wie dem der Westfalen AG zeigt sich unter anderem am stetig wachsenden Einsatz wiederaufgearbeiteter Kältemittel. Unser System bewährt sich seit Jahren in der Praxis und genießt im deutschen Kältemittelmarkt eine hohe Akzeptanz.

Erklären wir gern.

Aus der europäischen Norm EN 378-1-4 ergeben sich einige Begriffe, die für die Thematik relevant sind und auf die wir an dieser Stelle ein wenig näher eingehen wollen:

Rückgewinnung:

Entnahme von Kältemitteln aus einer Anlage und Aufbewahrung in einem separaten Behälter.

Recycling:

Reduzierung von Verunreinigungen in gebrauchten Kältemitteln durch Abscheiden von Öl, Entfernen von nicht-kondensierbaren Gasen und die Verwendung von Geräten wie Filter, Trockner oder Filtertrockner, um die Feuchtigkeit, den Säuregehalt und den Gehalt an Partikeln zu verringern.

Wiederaufbereitung:

Aufarbeitung von gebrauchten Kältemitteln nach den Festlegungen für ungebrauchte Produkte.

Entsorgung:

Weitergabe eines Erzeugnisses an eine andere Stelle, in der Regel, um es zu vernichten.

Im Abschnitt 4 besagt die Norm u.a. dass vorsätzliches Ablassen von umweltschädlichen Kältemitteln zu vermeiden ist. Des Weiteren werden behandelt: die Rückgewinnung, Wiederverwendung (Recycling oder Wiederaufbereitung) sowie die Entsorgung von Kälteanlagen und von deren Teilen, also auch den ausdrücklich erwähnten Kältemitteln und Ölen. Alle genannten Maßnahmen dürfen ausschließlich von Sachkundigen durchgeführt werden.

 
 
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