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Integriertes Managementsystem

Zertifiziertes Qualitätsmanagement

Früher als viele andere Unternehmen hat die Westfalen AG ein zertifiziertes Qualitätsmanagement eingeführt. Es ist seit 1992 fester Bestandteil unserer Arbeit. Ohne dieses dokumentierte Qualitätsmanagement-System wären einige unserer Leistungen nicht zu erbringen. Denn die Westfalen AG ist auch Hersteller von Lebensmittelzusatzstoffen, Pharmazeutischer Unternehmer/Arzneimittelhersteller, Prüfstelle für Druckgeräte, Hersteller von Maschinen, Zugelassener Versorger für die öffentliche Gasversorgung, Hersteller von einfachen Druckgeräten sowie akkreditiertes Prüf -und Kalibrierlabor. In allen qualitätsrelevanten Arbeitsgebieten ist die Westfalen AG deshalb gemäß DIN EN ISO 9001 von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) mit Sitz in Frankfurt zertifiziert.

In den »Grundsätzen der Qualitätspolitik der Westfalen AG« ist festgeschrieben: »Nicht wir als Unternehmen entscheiden, was Qualität ist, sondern unsere Kunden. Die Erfüllung der Anforderungen unserer Kunden ist für uns genauso wichtig wie die Erfüllung der Erwartungen unserer Kunden an sämtliche Dienstleistungen unseres Unternehmens.« Dabei liegt es in der Verantwortung aller Mitarbeiter die Qualitätsstandards zu erreichen. Sämtliche organisatorischen, kaufmännischen und technischen Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Qualität haben, werden systematisch geplant, gesteuert, überwacht und wenn möglich verbessert. Die Kräfte werden auf Fehlervermeidung konzentriert. Das schafft zufriedene Kunden und senkt den Aufwand zu Fehlerbeseitigung. »Nicht die Frage nach dem Schuldigen steht im Mittelpunkt entdeckter Fehler, sondern die Frage nach dem zukünftig besseren Weg«, lautet daher ein weiterer Grundsatz bei der Westfalen AG.

Mit dem betrieblichen Vorschlagswesen werden die Mitarbeiter seit langem in die Qualitätsverbesserung eingebunden. Anhand eines schematisierten Verfahrens werden die eingehenden Vorschläge geprüft und viele von ihnen anerkannt und honoriert. Etwa jede dritte Idee wird heute umgesetzt, in der Anfangsphase waren es oft sogar über 50 Prozent. Das zeigt, auf welch hohem Niveau sich die Abläufe inzwischen bewegen, und wie schwer es geworden ist, weitere Verbesserungen zu entwickeln.

In Verfahrensanweisungen ist schriftlich geregelt, welche Tätigkeiten auf welche Art und Weise ausgeführt werden müssen. Neben den Zuständigkeiten ist darin auch festgelegt, wer welche Unterlagen bekommt und wie lange diese archiviert werden müssen. Auf Basis dieses schriftlichen Qualitätsmanagement-Systems erfolgen regelmäßige Inspektionen der verschiedenen Unternehmensbereiche durch externe Sachverständige oder Behörden (Audits). Diese erstellen im Anschluss Berichte, in denen das Managementsystem hinsichtlich seiner Funktionalität kritisch beurteilt und in seiner Wirksamkeit bestätigt wird. Zusätzlich unterliegen diese Bereiche der innerbetrieblichen Überwachung. Dadurch ist gewährleistet, dass die Voraussetzungen, wie sie für die Zertifizierung erforderlich sind, regelmäßig überprüft und kontinuierlich an den Stand der Technik angepasst werden.

 
 
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